Teilnahmebedingungen für das Bewertungs-Gewinnspiel Teilnahmebedingungen für das Bewertungs-Gewinnspiel
1. Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Arnulf Betzold GmbH (Betzold). Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen
2. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Zur Teilnahme muss unter Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse mindestens eine (1) Produkt-Bewertung im Onlinebewertungssystem von Betzold abgegeben werden. Zum Ende jedes Monats wird unter allen neuen, den Nutzungs- sowie den Teilnahmebedingungen entsprechenden, Bewertungen jenes Monats per Auslosung ein Gewinner ermittelt.
3. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Teilnehmer des Gewinnspiels ist diejenige Person, der die E-Mail-Adresse, die bei der Bewertung angegeben worden ist, gehört.
4. Prämie des Gewinnspiels ist einmalig ein Warengutschein im Wert von € 100,00,- inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Gewinner wird nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Eine Auszahlung des Warengutscheins ist nicht möglich, er gilt nur für Waren der Arnulf Betzold GmbH. Der Preis ist nicht übertragbar. Jede abgegebene Bewertung erhöht die Gewinnchance.
5. Betzold kann für jegliche technische Störungen die eine Übermittlung von Bewertungen unterbindet, insbesondere Ausfälle des Netzwerks, der Elektronik oder der Computer nicht verantwortlich gemacht werden.
6. Der Gewinner des Preises wird nach Beendigung der Verlosung per E-Mail unter Verwendung der bei der Produktbewertung angegeben E-Mail-Adresse benachrichtigt. Der Gewinner muss den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung spätestens 14 Tage nach Zustellung bestätigen. Andernfalls ist Betzold berechtigt, einen neuen Gewinner auszulosen.
7. Bei Manipulation oder versuchter Manipulation behält sich Betzold vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen auszuschließen. Angestellte der Arnulf Betzold GmbH und deren Tochterunternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Jegliche Schadensersatzverpflichtung der Arnulf Betzold GmbH aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
8. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. nach oben